Selbstzahlend
Modalitäten
Es besteht selbstverständlich immer die Möglichkeit, eine Psychotherapie selbst zu bezahlen. In diesem Fall besteht ein Behandlungsvertrag zwischen Ihnen als Klient:in und mir als Therapeutin – und es entfallen die für einen anderweitigen Kostenträger notwendigen Formalitäten.
Beweggründe
Es gibt einige Beweggründe, eine Psychotherapie selbst zu bezahlen. Häufige Gründe sind maximale Vertraulichkeit und maximale Flexibilität. Ein Beweggrund für eine Selbstzahlung ergibt sich aus der zunehmenden Speicherung und Vernetzung unserer Gesundheitsdaten. Mittels Selbstzahlung ist es möglich, sich diesen Mechanismen fernzuhalten. Ein weiterer Beweggrund ist Vermeidung von Bürokratie und Verwaltungsaufwand für die Beantragung einer Kostenübernahme durch Dritte. Bei Anzahl und Häufigkeit der Sitzungen sind Sie nicht an Vorschriften gebunden, sondern können dies selbst bestimmen.
Kosten
Ein verbindliches Einheitshonorar für Selbstzahler gibt es nicht. Die Sitzungshonorare für Selbstzahler sind in der Regel an die Honorare für Privatversicherte angelehnt. Die von mir erbrachten Leistungen werden Ihnen gemäß
Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP; einschließlich ihrer Erweiterung von 2024) in Rechnung gestellt.
Setzt man einen 2,3-fachen Steigerungsfaktor voraus, so wird eine 50-minütige Sitzung der Leistungen „Psychotherapeutische Sprechstunde“, „Psychotherapeutische Akutbehandlung“ und „Psychotherapeutische Kurzzeittherapie“ mit 134,06 EUR honoriert (Ziffer 812a). Eine Sitzung der Langzeittherapie (> 24 Therapiesitzungen) wird mit 100,55 EUR abgerechnet (Ziffer 870). Meist werden noch 33,52 EUR für die „Erhebung des aktuellen psychischen Befunds“ zugesetzt (Ziffer 801a). Hinzu kommen Kosten für Diagnostik und Anamnese.
Wieviel eine komplette Psychotherapie kostet, hängt zum größten Teil von der benötigten Therapiedauer ab. Diese ist individuell sehr unterschiedlich und kann von einigen wenigen Therapiesitzungen (Kurzzeittherapie) bis hin zu mehreren Dutzend Sitzungen (Langzeittherapie) reichen. Ohne die Möglichkeit, den konkreten Zeitbedarf abschätzen zu können, ist deshalb eine seriöse und halbwegs brauchbare Vorabschätzung der Therapiekosten leider nicht möglich.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Steuerberater:in, inwiefern die Kosten für selbst bezahlte Psychotherapie steuerlich geltend gemacht werden können.