Kostenerstattung
Wenn Sie trotz aller Bemühungen keinen Platz für eine zeitnah erforderliche Psychotherapie im Kassensystem finden, spricht man von einem sog. „Systemversagen“ der Gesetzlichen Krankenversicherung. In diesem Fall können Sie sich gemäß §13 Abs. 3 SGB V die Leistung (d.h. die Psychotherapie) selber beschaffen. Auf diese Weise können Kassenpatient:innen in einigen Fällen in Privatpraxen die benötigte Hilfe in Anspruch nehmen.
Informieren Sie sich über das Kostenerstattungsverfahren in diesem Flyer oder in diesem Flyer, in einer Privatpraxis und bei Ihrer Krankenkasse.
Gegenwärtig ist der Weg der Kostenerstattung leider oft langwierig und bedauerlicherweise nicht unbedingt erfolgversprechend. Sollte die Kostenerstattung nicht möglich sein, bleibt als Alternative zum langen Warten auf einen regulären Therapieplatz leider nur der Weg der Selbstzahlung.