Psychotherapeutische Praxis

Verhaltenstherapie in Emmerich



Indikation

In dieser Praxis werden Erwachsene ab dem vollendeten 18. Lebensjahr behandelt, die sich in einer emotionalen oder Lebenskrise befinden und/oder unter einer psychischen Erkrankung und/oder einer verhaltensbezogenen Störung leiden - und diesbezüglich fachliche Hilfe in Anspruch nehmen möchten.  

 

Psychotherapie in der ambulanten Versorgung setzt voraus, dass eine klinisch relevante psychische Störung oder Verhaltensstörung mit Krankheitswert (nach ICD-10) vorliegt. Eine Indikation liegt beispielsweise bei folgenden Störungsbereichen vor:

• Affektive Störungen (z.B. depressive Episode, rezidivierende depressive Störung, bipolare Störung, Zyklothymia, Dysthymia)
• Phobische Störungen (z.B. Agoraphobie mit oder ohne Panikstörung, soziale Phobie)
• Spezifische Phobien (z.B. Tiere, Höhe, Spritzen, Prüfungen)
• Angststörungen (z.B. Panikstörung, generalisierte Angststörung)
• Zwangsstörungen (z.B. Zwangsgedanken oder Grübelzwang, Zwangshandlungen oder Zwangsrituale)
• Posttraumatische Belastungsstörungen (z.B. nach Unfall, Katastrophen, Missbrauch, Überfall)
• Anpassungsstörungen (z.B. infolge sich verändernder Lebensbedingungen)
• somatoforme Störungen (z.B. Somatisierungsstörung, somatoforme autonome Funktionsstörung, anhaltende Schmerzstörung)
• weitere Störungen (z.B. Neurasthenie)
• Essstörungen (z.B. Anorexie, Bulimie, Binge Eating)
• Nicht-organische Schlafstörungen (z.B. Insomnie, Störung des Schlaf-Wach-Rhythmus)
• Sexuelle Funktionsstörungen, nicht verursacht durch eine organische Störung oder Krankheit
• Psychische und Verhaltensstörungen im Wochenbett (z.B. postpartale Depression)
• Psychologische oder Verhaltensfaktoren bei andernorts klassifizierten Krankheiten (bei körperlichen Erkrankungen)
• ......

Kontraindikation

Ambulante psychotherapeutische Behandlung in dieser Praxis ist nicht der passende Rahmen bei ...

Akute Selbstgefährdung
Nicht behandelt werden Betroffene, bei denen eine akute Selbstgefährdung mit drängenden Selbsttötungsabsichten oder konkreten Selbsttötungsplänen besteht. Sie sollten sich stattdessen an eine psychiatrische Klinik wenden, wo die erforderliche engmaschige Betreuung gewährleistet ist.

Essstörungen
Liegt eine Essstörung mit sehr geringem Körpergewicht vor, ist eine stationäre Behandlung in einer spezialisierten Klinik indiziert.

Substanzabhängigkeit oder schwerer Substanzmissbrauch
Nicht behandelt werden Betroffene mit Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenabhängigkeit oder schwerem Substanzmissbrauch - auch nicht im Rahmen der Nachsorge im Anschluss an eine Entzugs- oder stationäre Entwöhnungstherapie. Suchtberatungsstellen sind hier eine erste Anlaufstelle, die auch bei der Vermittlung qualifizierter Therapeut*innen oder Einrichtungen weiterhelfen können.

Akute Psychosen
Bei akuten Psychosen (z.B. bei bipolarer Störung oder Schizophrenie) ist eine ambulante Psychotherapie nicht indiziert. Stattdessen ist eine medikamentöse Behandlung bei einem/einer Psychiater*in oder eine stationäre psychiatrische Behandlung erforderlich. Besteht eine psychotische Erkrankung, so ist diese nur in nicht-akuten Episoden psychotherapeutisch behandelbar.

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