Psychotherapeutische Praxis

Verhaltenstherapie in Emmerich



Voraussetzungen für Psychotherapie in dieser Praxis

 Ein Therapieplatz wird in dieser Praxis nach folgenden Kriterien vergeben:

• Sie haben sich bei mir in einer psychotherapeutischen Sprechstunde vorgestellt.
• Es gibt für Sie zeitnah einen Therapieplatz in meiner Praxis. (Leider ist das nicht immer der Fall.)
• Unsere zeitlichen Möglichkeiten passen zusammen. Wenn Sie zeitlich eingeschränkt sind (z.B. nur am späten Nachmittag regelmäßige Termine möglich machen können), dann verringert sich die Wahrscheinlichkeit für einen Therapieplatz.
• Ihr Therapieanliegen liegt innerhalb meiner Behandlungskompetenzen.
• Sie und ich haben nach den ersten Gesprächen das Gefühl, gut zusammen arbeiten zu können. 

 

Psychotherapie ist Vertrauenssache
Eine wesentliche Bedingung für das Gelingen jeder Psychotherapie ist eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Patient*in und Therapeut*in. Auf dieser Grundlage bietet eine Psychotherapie die Möglichkeit, in einem geschützten Rahmen das eigene Verhalten und Erleben sowie Beziehungserfahrungen zu besprechen und zu reflektieren. Infolge dessen können diese dann überprüft und Veränderungen ausprobiert und etabliert werden. Je besser die Passung von Patient*in und Therapeut*in, desto günstiger sind die Aussichten für eine gelingende Psychotherapie.

Wunsch nach Veränderung und Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit
Ein*e Psychotherapeut*in kann nicht heilen, sondern unterstützt Sie dabei, sich selbst zu helfen. Damit es zu einer zufriedenstellenden Verbesserung kommt, ist es notwendig, dass Sie spezielle Maßnahmen im Alltag schrittweise umzusetzen versuchen. In der Therapie bekommen Sie hierzu Anregungen. Je mehr Bereitschaft Sie mitbringen, sich mit Ihren Problemen auseinanderzusetzen und eine Veränderung herbeizuführen, desto günstiger sind die Aussichten für eine gelingende Psychotherapie.


Vor der Psychotherapie

Psychotherapeutische Sprechstunde (Vorgespräch)

Vor der Aufnahme einer Psychotherapie ist der Besuch der psychotherapeutischen Sprechstunde notwendig. Hier soll festgestellt werden, ob ein Verdacht auf eine krankheitswertige psychische Störung vorliegt und in welcher Form weitere fachliche Hilfe notwendig wird. Sie haben die Gelegenheit, Ihre Problematik und Ihre Wünsche zu schildern und einen ersten Eindruck von der Praxis zu gewinnen. Ein Sprechstundentermin kann eine gute Möglichkeit sein, mit einem Psychotherapeuten oder eine Psychotherapeutin gemeinsam zu überlegen, welche Optionen Sie haben oder welche weiteren Schritte anstehen könnten. Psychotherapeutische Sprechstunden können Sie bei mehreren Psychotherapeut*innen in Anspruch zu nehmen. Eine Überweisung zur Psychotherapie durch einen Arzt oder eine Ärztin ist möglich, aber nicht erforderlich.

Eine psychotherapeutische Sprechstunde ist keine Psychotherapie, sondern ein Vorgespräch.

Ein Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde ist keine Garantie für einen Therapieplatz. Psychotherapeutische Praxen sind verpflichtet Sprechstunden-Termine anzubieten – und zwar mehr als überhaupt Therapieplätze zur Verfügung stehen.

Probatorik (Vorbereitung auf eine psychotherapeutische Behandlung)

Bevor eine umfassende und längerfristige psychotherapeutische Behandlung erfolgt, finden nach der psychotherapeutischen Sprechstunde mindestens zwei bis maximal vier probatorische Termine statt. In diesen kann weitere diagnostische Abklärung stattfinden. Insbesondere soll geprüft werden, ob die Bedingungen für eine gelingende Psychotherapie günstig genug sind, d.h. ob eine ausreichende Behandlungs- und Veränderungsbereitschaft besteht und ob eine offene, vertrauensvolle, tragfähige therapeutische Arbeitsbeziehung möglich ist, welche ein entscheidender Faktor für einen späteren Therapieerfolg ist.
Möglichst sollten Sie sich spätestens während der Probatorik entscheiden, ob Sie ggf. lieber eine andere psychotherapeutische Praxis aufsuchen möchten. Denn genutzte Therapiesitzungen sind nicht auf eine*n andere*n Psychotherapeut*in übertragbar. Wenn also Ihr Antrag auf Psychotherapie von Ihrem Kostenträger bewilligt worden ist und Sie nach den ersten genutzten Therapiesitzungen den/die Psychotherapeut*in wechseln (was grundsätzlich jederzeit Ihr Recht ist), können Sie die bereits "verbrauchten" Sitzungen nicht mehr nutzen. Ein Therapeutenwechsel bedeutet daher immer auch ein neuer Antrag auf Kostenübernahme.

Akutbehandlung

In besonders dringenden Fällen kann im Anschluss an eine psychotherapeutische Sprechstunde auch direkt eine Akutbehandlung erfolgen – ohne probatorische Sitzungen und im besten Fall ohne Wartezeit. Die Akutbehandlung umfasst bis zu zwölf Sitzungen und kann im Anschluss in eine reguläre Therapie umgewandelt werden.


Während der Psychotherapie

Psychotherapeutische Behandlung
Wird nach Sprechstunden und Probatorik von beiden Seiten die Entscheidung für eine psychotherapeutische Behandlung getroffen, wird bei der Krankenkasse ein Antrag auf Kostenübernahme der Psychotherapie gestellt. Dazu ist einmalig ein Konsiliarbericht des Hausarztes bzw. der Hausärztin erforderlich.
Die Behandlung wird individuell auf Sie abgestimmt. Die Dauer der Behandlung ist abhängig von Art und Ausprägung der Problematik. Für die Verhaltenstherapie gelten in der gesetzlichen Krankenversicherung folgende Kontingente und Bewilligungsschritte:
• Kurzzeittherapie 1: bis zu 12 Sitzungen
• Kurzzeittherapie 2: bis zu weitere 12 Sitzungen (insgesamt also bis zu 24 Sitzungen)
• Langzeittherapie: bis zu weitere 36 Sitzungen (insgesamt also bis zu 60 Sitzungen)
• Fortführung der Langzeittherapie: bis zu weitere 20 Sitzungen (insgesamt also bis zu 80 Sitzungen)

Sitzungsdauer
Eine Einzelsitzung dauert 50 Minuten. In der Regel finden die Sitzungen alle ein bis zwei Wochen statt – und gegen Ende der Therapie in größeren zeitlichen Abständen.

Videositzungen
Grundsätzlich finden psychotherapeutische Sitzungen im persönlichen Kontakt in der Praxis statt. Sollte dies einmal nicht möglich sein, gibt es in dieser Praxis das Angebot zur Videositzung. Diese findet über einen von der kassenärztlichen Vereinigung zertifizierten Anbieter statt. Eine Installation von Software oder eine Registrierung ist nicht notwendig. Technische Voraussetzung ist entweder ein PC/Laptop mit Videokamera und Mikrofon oder ein Smartphone oder Tablet.

Schweigepflicht
Sämtliche Informationen, die ich über Sie erhalte, werden höchst vertraulich behandelt. Psychotherapeut*innen unterliegen der Schweigepflicht.


Nach der Psychotherapie

Psychotherapie als Leistung der Krankenkassen ist keine dauerhafte Lebenshilfe, sondern eine gezielte Behandlung für ein umschriebenes Problem und daher zeitlich begrenzt. Sollte innerhalb von zwei Jahren nach der Beendigung einer Psychotherapie eine weitere Psychotherapie notwendig werden, wird bei gesetzlich Versicherten regelhaft das sog. Gutachterverfahren eingeleitet. Innerhalb dieses zwei-Jahres-Zeitraums wird von den Krankenkassen die Kostenübernahme für erneute Psychotherapie in der Regel nur dann bewilligt, wenn ein Gutachter zustimmt.

Sollten Sie innerhalb der vergangenen zwei Jahre eine Richtlinien-Psychotherapie beendet haben und nun in dieser Praxis eine Psychotherapie anstreben, bringen Sie zuvor bitte in Erfahrung, wann Ihre letzte Sitzung stattgefunden hat bzw. zu wann die Beendigung Ihrer Psychotherapie angezeigt worden ist und wie viele bewilligte Therapiesitzungen schon genutzt worden sind bzw. noch offen sind.

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